Heizkostenabrechnung

Die Umlage der Kosten erfolgt zum Teil nach dem Verbrauch und zum Teil pauschal über die Fläche oder nach umbauten Raum. Es sind mindestens 50% und höchstens 70% nach erfasstem Verbrauch zu verteilen. Ein höherer Anteil kann vertraglich vereinbart werden.

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den Gesetzen. Die Abrechnung wird erst dann richtig spannend, wenn es zu den Heiznebenkosten und den Instandhaltungskosten kommt.

Wir übernehmen für Sie als Eigentümer gerne die Heizkostenabrechnung für Ihre Liegenschaft, damit Sie sich nicht mehr mit diesen Themen auseinandersetzen müssen.